Medienmitteilung: IG nimmt Gemeinderat beim Wort – keine Ausnahmen während der kantonalen Prüfung
Der Gemeinderat will sich zu unseren Fragen erst äussern, wenn der Kanton die Aufsichtsbeschwerde beurteilt hat. Die IG zieht daraus die logische Konsequenz: Bis zum Abschluss dieser Prüfung dürfen keine Projekte bewilligt werden, die vom Bau- und Zonenreglement abweichen und mit dem Masterplan begründet werden.
Wer abwarten will, kann nicht gleichzeitig vollziehen
Die IG wertet die schnelle Reaktion des Gemeinderats auf den offenen Brief positiv. Wer die aufgeworfenen Fragen im Interesse eines geordneten Verfahrens erst nach Abschluss des kantonalen Verfahrens beantworten will, kann konsequenterweise während dieser Zeit auch keine Ausnahmebewilligungen mehr gestützt auf ebendiesen Masterplan erteilen.
Die IG geht deshalb davon aus, dass die Gemeinde bis zum Abschluss des aufsichtsrechtlichen Verfahrens ein faktisches Moratorium für masterplanbegründete Abweichungen vom Bau- und Zonenreglement einhält. Alles andere wäre widersprüchlich.
«Der Gemeinderat hat schnell reagiert und will das kantonale Verfahren abwarten. Wir nehmen ihn beim Wort: Bis der Kanton die Prüfung abgeschlossen hat, darf kein einziges Projekt mehr mit dem Masterplan begründet vom Bau- und Zonenreglement abweichen.» — Christian Schnidrig, IG Naters – für faires Bauen
Das Angebot der IG für einen sachlichen Austausch mit dem Gemeinderat bleibt bestehen.