Walliser Bote: «Im Streit um den Natischer Masterplan warten nun alle auf den Kanton»

Der Walliser Bote zeichnet nach, wie sich die Auseinandersetzung um den Masterplan von Naters nach Sitten verlagert: Die Gemeinde schweigt, unsere Aufsichtsbeschwerde liegt beim Staatsrat, und die SP verlangt in einem Mediationsverfahren die Herausgabe der Bauamts-Analyse. Für uns ist klar: Bis Sitten entschieden hat, gelten die vom Volk angenommenen Reglemente – ohne Ausnahmen.

Aus dem Artikel

Der Beitrag fasst den Stand der Dinge zusammen: Auf unseren offenen Brief mit 13 konkreten Fragen antwortete der Gemeinderat am 2. Juli ohne inhaltliche Stellungnahme – man wolle sich nicht äussern, solange ein aufsichtsrechtliches Verfahren im Raum stehe. Am 8. Juli haben wir die angekündigte Aufsichtsbeschwerde beim Staatsrat eingereicht: Der Masterplan werde «trotz behaupteter rechtlicher Unverbindlichkeit faktisch als Grundlage für Bauentscheide, Ausnahmebewilligungen, Quartierpläne, Sondernutzungsplanungen oder die Gesamtrevision der Zonennutzungsplanung verwendet» – eine rechtsstaatlich problematische Zwischenlage, denn die Bevölkerung kann den Masterplan selbst nicht anfechten, muss dessen Auswirkungen aber tragen.

Der Artikel beleuchtet auch die zweite kantonale Baustelle: Die SP-Sektion Brig-Glis-Naters-Brigerberg hat nach dem Öffentlichkeitsgesetz (GIDA) ein Mediationsverfahren beantragt, um die unter Verschluss gehaltene externe Analyse des Natischer Bauamts öffentlich zu machen. Und er erinnert an die Doppelrolle des Masterplan-Büros, das gleichzeitig an privaten Bauprojekten in Naters beteiligt ist – für uns ein erklärungsbedürftiger Interessenkonflikt.

Unsere Haltung

Dass jetzt alle auf den Kanton warten, ist kein Stillstand, sondern die logische, rechtliche und demokratische Konsequenz aus der Nichtantwort der Gemeinde auf unsere Fragen und aus unserer klar formulierten Forderung: Der Staatsrat soll entscheiden.

«Solange der Staatsrat nichts anderes als richtig ansieht, gelten die vom Staatsrat homologierten und vom Volk angenommenen Bau- und Zonenreglemente. Alles andere ist rechtswidrig.» — IG Naters – für faires Bauen

Im Artikel bringt es Christian Schnidrig auf den Punkt: «Bis der Kanton die Prüfung abgeschlossen hat, darf kein einziges Projekt mehr mit dem Masterplan begründet vom Bau- und Zonenreglement abweichen.» Ob die Gemeinde das geforderte Bau-Moratorium bis zum Entscheid aus Sitten einhält, bleibt – so der Walliser Bote – offen. Wir werden genau hinschauen.

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Quelle: Walliser Bote, 11. Juli 2026, Text: Mauro Pfammatter und Thomas Jossen, Bild: pomona.media/Daniel Berchtold. © pomona.media – Wiedergabe mit Quellenangabe.