Aufsichtsbeschwerde eingereicht – keine Ausnahmen während der kantonalen Prüfung

Die Aufsichtsbeschwerde an den Staatsrat des Kantons Wallis ist heute per Einschreiben eingereicht worden. Sie verlangt die aufsichtsrechtliche Überprüfung des Vorgehens der Gemeinde Naters im Zusammenhang mit dem Masterplan – insbesondere hinsichtlich Mitwirkung, Gleichbehandlung und demokratischer Legitimation.

Der Gemeinderat hat reagiert – wir nehmen ihn beim Wort

Der Gemeinderat von Naters hat rasch auf unseren offenen Brief vom 24. Juni 2026 reagiert. In seiner Antwort vom 2. Juli 2026 hält er fest, dass er sich zu den offenen Fragen rund um den Masterplan erst äussern will, wenn die kantonalen Behörden unsere Aufsichtsbeschwerde beurteilt haben.

Die IG wertet die schnelle Reaktion positiv – und zieht daraus die logische Konsequenz: Wer die aufgeworfenen Fragen erst nach Abschluss des kantonalen Verfahrens beantworten will, kann während dieser Zeit auch keine Ausnahmebewilligungen mehr gestützt auf ebendiesen Masterplan erteilen. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Gemeinde bis zum Abschluss des aufsichtsrechtlichen Verfahrens ein faktisches Moratorium für masterplanbegründete Abweichungen vom Bau- und Zonenreglement einhält. Alles andere wäre widersprüchlich.

«Der Gemeinderat hat schnell reagiert und will das kantonale Verfahren abwarten. Wir nehmen ihn beim Wort: Bis der Kanton die Prüfung abgeschlossen hat, darf kein einziges Projekt mehr mit dem Masterplan begründet vom Bau- und Zonenreglement abweichen.» — Christian Schnidrig, IG Naters – für faires Bauen

Das Angebot der IG für einen sachlichen Austausch mit dem Gemeinderat bleibt bestehen.

Dokumente

Beilagen zur Aufsichtsbeschwerde

Die übrigen Beilagen sind Medienberichte (Walliser Bote / pomona.media) und können aus urheberrechtlichen Gründen hier nicht publiziert werden. Persönliche Angaben (Adressen, Telefonnummern, private E-Mail-Adressen) sind in allen Dokumenten geschwärzt.