Aufsichtsbeschwerde beim Kanton eingereicht

Gemeinsam mit der IG Massegga haben wir beim Staatsrat des Kantons Wallis eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Vorgehen der Gemeinde Naters eingereicht – per Einschreiben. Sie verlangt die aufsichtsrechtliche Überprüfung der Bau- und Planungspraxis, insbesondere hinsichtlich Mitwirkung, Gleichbehandlung und demokratischer Legitimation.

Worum es geht

Die Beschwerde stützt sich auf Art. 153 des Gemeindegesetzes des Kantons Wallis und rügt im Kern:

  • Der Masterplan wird trotz behaupteter Unverbindlichkeit faktisch als Grundlage für Bauentscheide und Ausnahmebewilligungen verwendet – eine rechtsstaatlich heikle Zwischenlage, denn die Bevölkerung kann das Papier nicht anfechten, muss dessen Folgen aber tragen.
  • Die Bevölkerung wurde nicht frühzeitig und wirksam einbezogen (Mitwirkungsgrundsatz nach Art. 4 RPG).
  • Einzelne Bauherren, Investoren und Planer wurden früher oder umfassender informiert als betroffene Bürgerinnen und Bürger.
  • Vergabe und Rolle des beauftragten Architekturbüros sowie die unter Verschluss gehaltene Organisationsanalyse der Bauverwaltung werfen Fragen zu Transparenz und Interessenkonflikten auf.

Der Staatsrat wird ersucht, die Gemeinde zur Stellungnahme aufzufordern und die nötigen aufsichtsrechtlichen Abklärungen zu veranlassen. 15 konkrete Prüffragen sind formuliert.

Dokumente

Beilagen zur Aufsichtsbeschwerde

Die übrigen Beilagen sind Medienberichte (Walliser Bote / pomona.media) und können aus urheberrechtlichen Gründen hier nicht publiziert werden. Persönliche Angaben (Adressen, Telefonnummern, private E-Mail-Adressen) sind in allen Dokumenten geschwärzt.