Gemeinderat antwortet auf den offenen Brief – und verweist auf das kantonale Verfahren
Der Gemeinderat von Naters hat unseren offenen Brief vom 24. Juni an seiner Sitzung vom 29. Juni behandelt und schriftlich geantwortet – inhaltlich äussern will er sich zu den aufgeworfenen Fragen aber erst, wenn der Kanton die angekündigte Aufsichtsbeschwerde beurteilt hat.
Was der Gemeinderat schreibt
In seinem Schreiben vom 2. Juli 2026 hält der Gemeinderat fest, er erachte es «als angezeigt, den Inhalt der angekündigten Aufsichtsbeschwerde sowie die daraus allenfalls resultierenden Fragestellungen und Verfahrensschritte der zuständigen kantonalen Behörden abzuwarten». Er werde sich «zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu den einzelnen in Ihrem Schreiben aufgeworfenen Fragen und Vorwürfen äussern».
Sobald Klarheit über den Inhalt der Aufsichtsbeschwerde und das weitere Vorgehen der kantonalen Behörden bestehe, werde der Gemeinderat «die Situation neu beurteilen und über den weiteren Umgang mit den von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen befinden».
Immerhin: Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass wir eine konstruktive Weiterentwicklung der Gemeinde unterstützen und zu einem sachlichen Austausch bereit sind – und dankt für das «Engagement zugunsten der Entwicklung unserer Gemeinde».
Unsere Einordnung
Die schnelle Reaktion werten wir positiv. Aus der gewählten Begründung ziehen wir aber die logische Konsequenz: Wer die Fragen erst nach Abschluss des kantonalen Verfahrens beantworten will, kann während dieser Zeit auch keine Ausnahmebewilligungen mehr gestützt auf den Masterplan erteilen. Wie es weitergeht, dokumentieren wir unter Aktuell und in der Chronik.